Kaum eine Regel kostet private Vermieter so viel Geld wie diese: Wer die Abrechnungsfrist verpasst, verliert seinen Anspruch auf Nachzahlungen — komplett. Die Guthaben der Mieter müssen Sie trotzdem auszahlen. So funktioniert die Frist nach § 556 Abs. 3 BGB.
| Abrechnungszeitraum | Abrechnung muss zugehen bis |
|---|---|
| 01.01.2025 – 31.12.2025 | 31.12.2026 |
| 01.07.2024 – 30.06.2025 | 30.06.2026 |
| 01.04.2025 – 31.03.2026 | 31.03.2027 |
Zugehen heißt: Der Brief muss beim Mieter ankommen — nicht nur abgeschickt sein. Werfen Sie die Abrechnung am 31.12. um 23 Uhr ein, ist es zu spät, wenn der Mieter sie erst am 1.1. aus dem Briefkasten holt (Zugang außerhalb üblicher Zeiten). Planen Sie Puffer ein.
Nach Zugang der Abrechnung hat der Mieter seinerseits 12 Monate Zeit für Einwendungen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Danach sind Einwände ausgeschlossen. Bewahren Sie Belege also mindestens so lange auf — besser die steuerlich üblichen Zeiträume.
1. Feste Routine: Rechnen Sie immer im ersten Quartal ab — dann sind alle Rechnungen da und Sie haben 9 Monate Puffer.
2. Zugang dokumentieren: Bei knappen Fristen per Einwurf-Einschreiben oder mit Zeugen zustellen.
3. Frist automatisch im Blick: Das NebenkostenHeld-Excel-Tool zeigt nach Eingabe des Abrechnungszeitraums automatisch das späteste Zugangsdatum an — als Ampel direkt im Prüfblatt.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026. © NebenkostenHeld · Impressum · Datenschutz